Kulturdenkmale sind materielle Zeugnisse der Geschichte und des menschlichen Wirkens.
Der Erhalt von Kulturdenkmalen liegt aufgrund ihrer geschichtlichen, wissenschaftlichen, künstlerischen, technischen, städtebaulichen oder kulturlandschaftsprägenden Bedeutung im öffentlichen Interesse. Denkmalschutz und Denkmalpflege sollten daher nicht als Hemmnis verstanden werden, sondern als ein wichtiges gesellschaftliches Anliegen. Für Denkmaleigentümerinnen und -eigentümer können sich Vorteile wie Steuererleichterungen oder Möglichkeiten der finanziellen Förderung ergeben.
Die untere Denkmalschutzbehörde berät Sie bei denkmalrechtlichen sowie denkmalfachlichen Fragen und weist Sie auf eventuelle weitere Antragspflichten (z. B. Baurecht oder Naturschutz) hin. Sie erhalten Auskunft darüber, ob Ihr Gebäude ein Kulturdenkmal ist oder sich im Umgebungsschutzbereich eines Kulturdenkmals befindet und was Sie in diesem Fall für Ihr Bauvorhaben zu berücksichtigen haben.
Die denkmalfachliche Beratung beinhaltet alle Fragestellungen bei der praktischen Durchführung eines Bauvorhabens, von der denkmalgerechten Aufarbeitung oder Herstellung eines Fensters bis zur denkmalverträglichen Umplanung eines historischen Gebäudes für eine zeitgemäße Nutzung. Die untere Denkmalschutzbehörde gibt Auskunft über Möglichkeiten der finanziellen Förderung z. B. durch den Kreis Segeberg sowie die erhöhten steuerlichen Abschreibungen von Herstellungs- und Erhaltungsmaßnahmen am Kulturdenkmal.
Die im Kreis Segeberg für Sie zuständige untere Denkmalschutzbehörde ist dem Fachbereich Umwelt, Planen, Bauen zugeordnet.
Eine denkmalrechtliche Genehmigung bei der unteren Denkmalschutzbehörde ist zu beantragen für (§ 12 Abs. 1 Denkmalschutzgesetz Schleswig-Holstein):
Dieses umfasst ebenfalls:
Der Antrag auf eine denkmalrechtliche Genehmigung ist formlos bei der unteren Denkmalschutzbehörde einzureichen und hat eine Beschreibung der geplanten Maßnahme, Bauzeichnungen im erforderlichen Maßstab und eine Dokumentation des Bestandes in Form von Zeichnungen oder aussagekräftigen Fotos zu enthalten. Weitere Genehmigungstatbestände entnehmen Sie bitte dem aktuellen Denkmalschutzgesetz (vom 30. Dezember 2014).
Im Rahmen von Bauantragsverfahren wird die untere Denkmalschutzbehörde automatisch beteiligt. Dies erfolgt:
Kontakt:
Ausführliche Informationen zur Denkmalpflege in Schleswig-Holstein finden Sie auch in Broschüren beim: